
Pflegeberatung
Auf die Sie vertrauen können
Als Pflegedienst mit der Erfahrung von über 30 Jahren können wir Ihnen in unseren persönlichen Pflegeberatungsgesprächen eine maßgeschneiderte Versorgung anbieten. Sprechen Sie mit unserem Fachpersonal über Ihre Wünsche und wir werden gemeinsam passend zu Ihren Gesundheitszustand einen optimalen Pflegeplan erstellen.
Unverbindlichen Beratungstermin
nach § 37.3 SGB XI anfragen
Unsere Pflegeberatung
Individuell
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Pflegepläne an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben abgestimmt sind. Dies ermöglicht eine persönliche und umfassende Betreuung, die sich allein an Ihrem spezifischen Gesundheitszustand orientiert.
Verlässlich
Durch unsere Erfahrung aus über 30 Jahren in der Pflege und dem Anspruch, die bestmögliche Versorgung für unser Kund:innen zu gewährleisten, können Sie auf unsere professionelle Beratung und die anschließende mit Ihnen abgesprochen Versorgung vertrauen.
Verständlich
Wir empfehlen, dass alle an der Pflege teilnehmenden Personen an den Beratungsgesprächen teilnehmen. Im persönlichen Gespräch können wir mit Ihnen transparent und verständlich einen möglichen Pflegeplan besprechen und ausarbeiten. Es ist vorteilhaft, wenn alle Mitwirkenden von Anfang an Teil dieses Prozesses sind.
Qualifiziert
Wir von Leusbrock Pflege beschäftigen qualifizierte Fachkräfte, welche über das Wissen und die Erfahrung verfügen, um Ihnen eine qualifizierte Pflegeberatung zu bieten. Durch ständige Weiterbildungen gewährleisten wir unseren hohen Anspruch an professioneller Beratung unserer Kund:innen.
Rechtliche Vorgaben und Merkmale
unserer professionellen Pflegeberatung
Eine gute Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) zeichnet sich durch mehrere wichtige Merkmale aus:
- Unser Pflegeberatung hat das Ziel Sie nicht nur informativ und unterstützend sein, sondern auch dazu beitragen, die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu fördern und eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
- Es ist uns ein großes Anliegen, die individuellen Fähigkeiten, Ressourcen und Wünsche des Pflegebedürftigen respektieren und ihn dabei unterstützen, seine Pflegebedürfnisse aktiv zu gestalten.
- Transparente Beartung und Hinweise geben, das wenn Sie Pflegegeld erhalten, eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI für Sie gesetzlich verpflichtend ist.
- Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte sind speziell für die Beratungseinsätze ausgebildet.
- Ziel ist es, die Qualität in der Pflege sicherzustellen und Pflegende in Ihrer individuellen Situation bei Fragen zu unterstützen.
Für Rückfragen und weitere Unterstützung sind wir für Sie erreichbar und werden Sie als Pflegebedürftige und Ihre Familie bei Bedarf weiter begleiten.

Voraussetzungen & Vorschriften
Für den kostenfreien und teils gesetzlich verpflichteten Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gibt es Voraussetzungen zu beachten:
Für Pflegende gilt:
- dass sie zuhause gepflegt werden
- dass sie einen anerkannten Pflegegrad haben
Weitere wichtige Infos:
- Mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend.
- Mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ist die Pflegeberatung vierteljährlich vorgeschrieben.
- Mit Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist die Pflegeberatung für Sie nach § 37.3 nicht verpflichtend. Halbjährlich kann sie freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.